Weyand Immobilien GmbH

Ihre zertifizierte Hausverwaltung für Neuwied, Andernach, Bendorf, Koblenz und Umgebung
 

Mietverwaltung


Die Mietverwaltung ist die typische Verwaltertätigkeit. Einen kleinen Auszug unserer Leistungen in der Mietverwaltung haben wir für Sie hier aufgestellt.

Allgemeine Verwaltung

  1. Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
  2. Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten
  3. Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen
  4. Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge
  5. Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehungen eines Rechtsanwaltes
  6. Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellung eines Übergabeprotokolls
  7. Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggf. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

Kaufmännische Verwaltung

  1. Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im SEPA-Lastschriftverfahren und Verbuchung der Beträge
  2. Fristenüberwachung und Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
  3. Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
  4. Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopie des Schriftwechsels
  5. Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers
  6. Mahnung säumiger Mieter/Pächter
  7. Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldrechnungen, Rechnungen und Gebührenbescheide, sowie deren Zahlung
  8. Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  9. Anlage von Mietkautionen

 

Technische Verwaltung

  1. Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums
  2. Ausschreibung und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
  3. Sofortige Erledigung von Notfällen
  4. Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel
 
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