Mietverwaltung
Die Mietverwaltung ist die typische Verwaltertätigkeit. Einen kleinen Auszug unserer Leistungen in der Mietverwaltung haben wir für Sie hier aufgestellt.
Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Verwaltern, Behörden oder Dritten
- Vermietung von frei werdenden Wohnungen, Geschäftsräumen und Garagen
- Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge
- Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehungen eines Rechtsanwaltes
- Abnahme und Übergabe der Mietsache bei Nutzerwechsel und Erstellung eines Übergabeprotokolls
- Überwachung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, ggf. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
Kaufmännische Verwaltung
- Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im SEPA-Lastschriftverfahren und Verbuchung der Beträge
- Fristenüberwachung und Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
- Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopie des Schriftwechsels
- Anlage eines Mietkontos, lautend auf den Namen des Eigentümers
- Mahnung säumiger Mieter/Pächter
- Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Hausgeldrechnungen, Rechnungen und Gebührenbescheide, sowie deren Zahlung
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
- Anlage von Mietkautionen
Technische Verwaltung
- Veranlassen und Überwachen notwendiger Instandhaltungen des Sondereigentums
- Ausschreibung und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
- Sofortige Erledigung von Notfällen
- Regelmäßige Begehung zur Feststellung technischer Mängel